Brandschutz in den Landesbauordnungen: Strategien für die rechtssichere Planung transparenter Architektur

Brandschutz in den Landesbauordnungen: Strategien für die rechtssichere Planung transparenter Architektur

Große Glasflächen, offene Atrien und transparente Fluchtwege prägen den zeitgenössischen Entwurf. Doch wo der Architekt Transparenz sieht, sieht die Bauaufsicht potenzielle Brandlasten und Gefahrenbereiche. Der Brandschutz ist in Deutschland keine bloße Empfehlung, sondern durch die Landesbauordnungen (LBO) der 16 Bundesländer streng reglementiert.

Die Komplexität entsteht durch den deutschen Föderalismus: Während die physikalischen Gesetze des Feuers überall gleich sind, unterscheiden sich die rechtlichen Anforderungen an Bauteile wie Brandschutzverglasungen oft im Detail zwischen Nordrhein-Westfalen, Bayern oder Berlin. Für Planer, Architekten und Investoren bedeutet dies: Wer die Feinheiten der LBO nicht kennt, riskiert teure Umplanungen, Verzögerungen bei der Abnahme oder im schlimmsten Fall die Haftung im Schadensfall.

Die rechtliche Basis: MBO vs. LBO

Die Musterbauordnung (MBO) dient als Orientierungsrahmen, den die Bauministerkonferenz herausgibt. Sie hat selbst keine Gesetzeskraft, ist aber die Vorlage für die 16 Landesbauordnungen.

Warum die Differenzierung?

Jedes Bundesland hat das Recht, die MBO an regionale Bedürfnisse anzupassen. So finden sich beispielsweise in der BauO NRW oft strengere Anforderungen an den Brandschutz in dicht besiedelten Ballungsräumen, während die BayBO (Bayerische Bauordnung) in den letzten Jahren durch Vereinfachungen im Holzbau von der MBO abwich.

Wichtig für Planer: Maßgeblich ist immer die LBO des Bundeslandes, in dem das Bauvorhaben realisiert wird. Zusätzlich müssen die jeweiligen Sonderbauverordnungen (z. B. für Versammlungsstätten, Krankenhäuser oder Verkaufsstätten) herangezogen werden, die die Anforderungen der LBO oft verschärfen oder präzisieren.

Gebäudeklassen (GK 1–5): Das Rückgrat der Planung

  • GK 1 & 2: Freistehende Wohngebäude oder kleine Einheiten bis 7 m Höhe. Anforderungen an den Brandschutz im Inneren moderat. Brandschutzglas wird hier oft nur bei Grenzbebauungen oder speziellen Heizräumen relevant.
  • GK 3: Gebäude bis 7 m Höhe, aber mehr als zwei Nutzungseinheiten. Die LBO fordert oft „feuerhemmende“ Bauteile (30 Minuten). Transparente Abschlüsse in Fluren müssen hier bereits Brandschutznormen erfüllen – etwa mit ARDOREX® Arnold Fire in der Klasse EI 30, das als Verbundglas eine Lichttransmission von bis zu 86 % erreicht (Quelle: ARDOREX® Datenblatt, Stand 11/2024).
  • GK 4: Gebäude bis 13 m Höhe und Nutzungseinheiten bis 400 m². Die Anforderung steigt auf „hochfeuerhemmend“ (60 Minuten). Dies ist eine kritische Schwelle, da hier oft die Abwägung zwischen E 60 (Raumabschluss) und EI 60 (Wärmedämmung) getroffen werden muss. ARDOREX® Arnold Fire EI 60.18 bietet hier mit einem Ug-Wert von 4,6 W/(m²K) im Verbundglas eine bewährte Lösung.
  • GK 5 & Sonderbauten: Gebäude über 13 m Höhe oder Gebäude mit besonderer Art und Nutzung. Hier gilt in der Regel „feuerbeständig“ (90 Minuten). In Treppenräumen dieser Klassen ist die Planung ohne hochleistungsfähiges Brandschutzglas (EI 90) kaum möglich, wenn Transparenz gewünscht ist. ARDOREX® Arnold Fire EI 90.24 erfüllt diese Anforderung bei einer Lichttransmission von bis zu 84 %.

Schutzziele der LBO: Die Logik hinter den Paragrafen

  • Vermeidung der Brandentstehung: Hier spielt Glas eine untergeordnete Rolle, da es als nichtbrennbarer Baustoff (A1/A2 nach DIN 4102) gilt.
  • Begrenzung der Brandausbreitung: Hier schlägt die Stunde der Brandschutzverglasung. Sie muss verhindern, dass ein Feuer von einem Brandabschnitt in den nächsten überspringt (Brandwände, Trennwände).
  • Rettung von Menschen und Tieren: Dies ist das kritischste Ziel. Rettungswege (notwendige Flure und Treppenräume) müssen für eine bestimmte Zeit rauchfrei und vor Strahlungshitze geschützt sein. Genau hier zeigt ARDOREX® seine Stärke: Die Hydrogelschicht hält die Temperatur auf der Kaltseite im Mittel unter 140 K Erhöhung über die Ausgangstemperatur.

Technische Klassifizierung: E, EW und EI im Detail

Planer müssen die europäische Klassifizierung nach DIN EN 13501-2 beherrschen, um die Forderungen der LBO korrekt umzusetzen.

E (Integrity) – Der Raumabschluss

Früher als G-Glas bezeichnet. Diese Verglasungen verhindern nur den Durchtritt von Flammen und Rauch. Die gefährliche thermische Strahlung passiert das Glas jedoch fast ungehindert. Einsatz laut LBO: Nur dort, wo keine brennbaren Stoffe in der Nähe sind und keine Personen unmittelbar gefährdet werden (z. B. Oberlichter, Abschlüsse ohne Fluchtwegrelevanz).

EW (Radiation) – Die Strahlungsbegrenzung

Ein Zwischenschritt, der in Deutschland in den LBOs seltener explizit gefordert, aber oft als Kompensation genutzt wird. EW-Glas begrenzt die Strahlungshitze auf einen Wert unter 15 kW/m² in einem Meter Abstand.

EI (Insulation) – Die Wärmedämmung

National als F-Glas bezeichnet. Dies ist der höchste Standard im Sinne des Brandschutzes. EI-Glas bietet vollen Schutz gegen Flammen, Rauch und Hitze. Auf der feuerabgewandten Seite darf sich die Scheibe im Schnitt um maximal 140 K über die Anfangstemperatur erwärmen. ARDOREX® Arnold Fire erfüllt diese Anforderung in den Klassen EI 30 bis EI 120 (Quelle: ARDOREX® Datenblatt, Stand 11/2024). Einsatz laut LBO: Zwingend vorgeschrieben für alle Verglasungen in notwendigen Fluren und Treppenräumen, um die sichere Evakuierung zu gewährleisten.

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Spezifische Einsatzszenarien in der Glasarchitektur

Notwendige Flure und Treppenräume

Die LBO definiert diese als die Lebensversicherung des Gebäudes. Wände notwendiger Flure müssen in der Regel feuerhemmend (GK 3) oder hochfeuerhemmend (GK 4/5) sein. Möchte man diese Wände öffnen, um Licht in die Flure zu bringen, muss die Verglasung dieselbe Klassifizierung aufweisen wie die Wand. ARDOREX® Arnold Fire in der advance-Variante bietet hier einen entscheidenden Vorteil: Als 2-fach-Isolierglas erreicht es einen Ug-Wert von 1,1 W/(m²K) und erfüllt so neben dem Brandschutz gleichzeitig die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) (Quelle: ARDOREX® Datenblatt, Stand 11/2024).

Praxis-Tipp: Nutzen Sie rahmenlose Brandschutzverglasungen (Stoßfugen-Systeme), um die Flure optisch zu weiten, ohne die EI-Anforderungen der LBO zu verletzen.

Brandschutz an der Grundstücksgrenze (Brandwand)

Wird ein Gebäude direkt auf die Grundstücksgrenze gebaut, schreibt die LBO eine Brandwand vor. Öffnungen sind hier grundsätzlich unzulässig. Es gibt jedoch Ausnahmen durch feststehende Brandschutzverglasungen, wenn diese die Feuerwiderstandsklasse EI 90 (feuerbeständig) erfüllen und nicht zu öffnen sind. Dies ist oft die einzige Möglichkeit, bei enger Stadtbebauung Tageslicht in grenznahe Räume zu bringen. Mit ARDOREX® Arnold Fire EI 90.24 im Verbundglas-Aufbau steht dafür eine Lösung mit einer Dicke von nur 50 mm und einem Gewicht ab 54 kg/m² zur Verfügung.

Fassadenüberschlag und Brandriegel

Bei großflächigen Glasfassaden besteht das Risiko, dass das Feuer von einem Geschoss von außen in das darüberliegende Geschoss überschlägt. Die LBO fordert hier oft Brandsperren (Brandriegel) von mindestens 1 Meter Höhe aus nichtbrennbaren Materialien oder eine entsprechende Brandschutzverglasung in diesem Bereich. ARDOREX® ist für den Einsatz in Außenwänden nach EN 16034 und EN 14351-1 CE-zertifiziert (Quelle: ARDOREX® Datenblatt, Stand 11/2024).

Planung, Zulassung und Umsetzung: Das System entscheidet

Ein gravierender Fehler in der Praxis ist die isolierte Betrachtung der Glasscheibe. Die LBO fordert jedoch die Verwendbarkeit des gesamten Bauteils.

Der Systemgedanke

Brandschutzglas funktioniert nur im Zusammenspiel mit dem geprüften Rahmenprofil (Stahl, Aluminium, Holz, Gipskarton bzw. leichte Trennwand), den korrekten Glashaltern und Dichtungen sowie der fachgerechten Montage im Baukörper. ARDOREX® Arnold Fire ist in Metall-, Holz- und Gipssystemen geprüft und zugelassen. Zu den relevanten allgemeinen Bauartgenehmigungen zählen unter anderem Z-19.14-1833, Z-19.14-2118, Z-19.14-1993 und Z-19.14-2652 (Quelle: ARDOREX® Datenblatt, Stand 11/2024).

Nachweise: abZ und aBG

Für jede Brandschutzverglasung muss ein bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweis vorliegen. In Deutschland sind dies meist die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) oder die allgemeine Bauartgenehmigung (aBG). Weicht die Ausführung auch nur geringfügig von der Zulassung ab (z. B. größere Scheibenmaße), erlischt die Zulassung. In diesem Fall muss bspw. eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG) bei der obersten Bauaufsichtsbehörde beantragt werden. ISOLAR unterstützt Planer bei den notwendigen Nachweisen und Gutachten bereits ab Leistungsphase 2.

Kosten, Wirtschaftlichkeit und Mehrfachnutzen

  • Multifunktionalität: ARDOREX® advance kombiniert Brandschutz mit Wärmedämmung (Ug bis 0,5 W/(m²K) im 3-fach-Isolierglasaufbau) und Schalldämmung (Rw bis 46 dB im Verbundglas, F90). Das kann eine zusätzliche Vorsatzschale überflüssig machen (Quelle: ARDOREX® Datenblatt, Stand 11/2024).
  • Versicherungsvorteile: Hochwertige Brandschutzkonzepte können sich positiv auf die Versicherungskonditionen für Industrie- und Gewerbebau auswirken.
  • Langlebigkeit: Dank einer UV-beständigen Zwischenschicht ohne zusätzliche UV-Schutzfolien behält die Verglasung ihre Transparenz über den gesamten Lebenszyklus (Quelle: ARDOREX® Produktbroschüre).
  • Farbwiedergabe: Mit einem Ra-Wert von bis zu 98 (Verbundglas) ist ARDOREX® nahezu farbneutral – ein Qualitätsmerkmal für architektonisch anspruchsvolle Projekte (Quelle: ARDOREX® Datenblatt, Stand 11/2024).

ARDOREX® advance: Brandschutz trifft Gebäudeenergiegesetz

Mit der ARDOREX® advance-Reihe hat ISOLAR eine Antwort auf die steigende Anforderung an den sommerlichen und winterlichen Wärmeschutz bei gleichzeitigem Brandschutz. Während die klassischen Verbundgläser (EI 30 bis EI 120) primär für den Innenausbau konzipiert sind, richtet sich die advance-Linie gezielt an Fassaden- und Außenwandanwendungen.

Die technischen Eckdaten im Überblick (Quelle: ARDOREX® Datenblatt, Stand 11/2024):

Aufbau

Klasse

Ug W/(m²K)

Lichttrans.

Gewicht

2-fach ISO

EI 30

1,1

77 %

ca. 55 kg/m²

2-fach ISO

EI 60

1,1

77 %

ca. 61 kg/m²

2-fach ISO

EI 90

1,1

76 %

ca. 74 kg/m²

3-fach ISO

EI 30

0,7

70 %

ca. 65 kg/m²

3-fach ISO

EI 60

0,7

69 %

ca. 71 kg/m²

3-fach ISO

EI 90

0,7

69 %

ca. 77 kg/m²

Hinweis: Beim 2-fach-Aufbau sind Ug-Werte bis 1,0 W/(m²K) und beim 3-fach-Aufbau bis 0,5 W/(m²K) möglich.

Der entscheidende Vorteil: Mit einem niedrigen Ug-Wert im 3-fach-Aufbau erfüllt ARDOREX® advance die energetischen Mindestanforderungen des GEG, ohne dass eine separate Wärmedämmebene eingeplant werden muss. Schalldämmwerte werden ausschließlich für den Verbund (Mono) geprüft und angegeben; das gesamte Bauteil ist individuell bauseits zu messen.

Der Weg zum sicheren Entwurf

  • Gebäudeklasse nach LBO bestimmen.
  • Schutzziele der betroffenen Wände identifizieren (Trennwand vs. Brandwand).
  • EI-Klassifizierung für Fluchtwege sicherstellen.
  • Zulassungsbereiche (Maße, Rahmen) frühzeitig prüfen.
  • ISOLAR-Beratung ab Leistungsphase 2 einbinden – für Nachweise, vBG-Unterstützung und Systemberatung.

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Was genau hinter den Klassen E, EW und EI steckt, erklären wir in unserem Grundlagenartikel zu den Feuerwiderstandsklassen.

Für die baurechtliche Einordnung von Brandschutzglas lesen Sie unseren Basisartikel zur gesetzlichen Einordnung.

Wie die Hydrogelschicht im Detail funktioniert, zeigt unser Technik-Artikel zu Aufbau und Schichtsystemen.

Für die konkrete Anwendung in Rettungswegen finden Sie weitere Informationen zu unseren Brandschutzverglasungen.

Wie Brandschutzglas in Fassaden und bei Grenzbebauung eingesetzt wird, zeigt unsere Produktseite Brandschutzglas.

FAQ – Brandschutz in der LBO

Darf ich Brandschutzglas selbst zuschneiden?

Nein. Jede Scheibe wird werkseitig auf Maß gefertigt und versiegelt. Ein nachträglicher Beschnitt zerstört die Funktion der Hydrogelschicht und führt zum Erlöschen der Zulassung.

Gibt es Brandschutzglas in gebogener Form?

Ja, technisch möglich, erfordert aber meist eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG), da die Standard-Zulassungen meist nur plane Scheiben abdecken.

Reicht Drahtglas als Brandschutz aus?

Im Sinne der modernen LBO meist nicht mehr. Drahtglas erfüllt oft nur die Klasse E (Raumabschluss) und ist kein Sicherheitsglas (Verletzungsgefahr). Es entspricht selten den heutigen Anforderungen an Fluchtwege.

Wie erkenne ich eingebautes Brandschutzglas?

Jede Brandschutzscheibe muss dauerhaft gekennzeichnet sein (Stempel in einer Ecke), auf dem Hersteller, Typ und Klassifizierung (z. B. EI 30) stehen.

Was ist ein Brandschutzkonzept?

Bei Sonderbauten verlangt die LBO ein ganzheitliches Brandschutzkonzept, erstellt von einem zertifizierten Sachverständigen. Hier werden auch Abweichungen von der LBO definiert und kompensiert.

Können Holzrahmen im Brandschutz genutzt werden?

Ja. ARDOREX® ist in Konstruktionen aus Hart- und Nadelholz als Sprossenwand im Innenbereich oder als Lichtband im Außenbereich geprüft und zugelassen. Systeme mit Holzprofilen erreichen bis zu EI 90 (Quelle: ARDOREX® Produktbroschüre).

Autor: Hannes Spiß

ISOLAR GLAS Beratung GmbH
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